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   BVerwG, 03.03.1992 - 4 B 70.91   

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https://dejure.org/1992,480
BVerwG, 03.03.1992 - 4 B 70.91 (https://dejure.org/1992,480)
BVerwG, Entscheidung vom 03.03.1992 - 4 B 70.91 (https://dejure.org/1992,480)
BVerwG, Entscheidung vom 03. März 1992 - 4 B 70.91 (https://dejure.org/1992,480)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wohngebiet - Zulassung von Bolzplätzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 4; BauNVO § 15 Abs. 1
    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von sog. Bolzplätzen neben reinen Wohngebieten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 151 (Ls.)
  • NVwZ 1992, 884
  • DÖV 1992, 709
  • BauR 1992, 340
  • BayVBl 1992, 411
  • ZfBR 1992, 143
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1992 - 4 B 70.91
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß sogar ein Sportplatz und ein reines Wohngebiet in einem Bebauungsplan nebeneinander festgesetzt werden dürfen (BVerwG, Urteil vom 24. April 1991 - BVerwG 7 C 12.90 - ZfBR 1991, 219; vgl. auch Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197).

    Mit ihrer Frage, ob die Grundzüge, die der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 19. Januar 1989 (a.a.O.) für die Beurteilung von Sport- und Freizeitlärm aufgestellt hat, ohne weiteres auf die rechtliche Beurteilung von Bolzplätzen anzuwenden sind, die an ein reines Wohngebiet angrenzen, oder ob diese Grundsätze sogar noch verschärft werden können, verkennt die Beschwerde den Gehalt der genannten Entscheidung.

    Im übrigen kann der Beschwerde jedoch nicht entnommen werden, welche grundsätzlichen Fragen im Hinblick auf das Urteil vom 19. Januar 1989 (a.a.O.) geklärt werden könnten.

  • BVerwG, 24.04.1991 - 7 C 12.90

    Immissionsschutzrecht: Nachbarlicher Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen aus

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1992 - 4 B 70.91
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß sogar ein Sportplatz und ein reines Wohngebiet in einem Bebauungsplan nebeneinander festgesetzt werden dürfen (BVerwG, Urteil vom 24. April 1991 - BVerwG 7 C 12.90 - ZfBR 1991, 219; vgl. auch Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197).

    Maßgebend sind vielmehr die konkreten Gegebenheiten des Einzelfalls (so auch der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts, Urteil vom 24. April 1991, a.a.O.).

    Für die Frage, ob Geräuschimmissionen billigerweise hinzunehmen und deshalb unerheblich seien, komme es auf eine situationsbezogene Abwägung und auf einen Ausgleich widerstrebender Interessen an (a.a.O., S. 200; vgl. auch Urteil vom 24. April 1991, a.a.O.).

  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1992 - 4 B 70.91
    Nach der Rechtsprechung des Senats sind die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung, die Interessen des Bauherrn und das, was beiden Seiten billigerweise zumutbar oder unzumutbar ist, gegeneinander abzuwägen (BVerwG, Urteil vom 5. August 1983 - BVerwG 4 C 96.79 -, BVerwGE 67, 334 ; Urteil vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 14.87 -, ZfBR 1990, 34 ).

    Erforderlich ist eine Gesamtschau der von dem Vorhaben ausgehenden Beeinträchtigungen (Urteil vom 5. August 1983, a.a.O., S. 340).

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1992 - 4 B 70.91
    Nach der Rechtsprechung des Senats sind die Schutzwürdigkeit des Betroffenen, die Intensität der Beeinträchtigung, die Interessen des Bauherrn und das, was beiden Seiten billigerweise zumutbar oder unzumutbar ist, gegeneinander abzuwägen (BVerwG, Urteil vom 5. August 1983 - BVerwG 4 C 96.79 -, BVerwGE 67, 334 ; Urteil vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 14.87 -, ZfBR 1990, 34 ).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 5.88

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Kinderspielplätzen

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1992 - 4 B 70.91
    Diese sind auf die unmittelbare Nähe zur Wohnbebauung angewiesen und als deren sinnvolle Ergänzung sowohl im allgemeinen als auch im reinen Wohngebiet grundsätzlich zulässig (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 4 C 5.88 -).
  • BVerwG, 23.01.1992 - 4 NB 2.90

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1992 - 4 B 70.91
    Die - von der Beschwerde offenbar auch nicht in Frage gestellte - Auffassung, daß die Kläger ihre Abwehrrechte allein durch den Bau ihres Hauses in Kenntnis der übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht verwirkt haben, steht mit der Rechtsprechung des Senats in Einklang (vgl. Beschluß vom 9. Februar 1989 - BVerwG 4 NB 1.89 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 37; Beschluß vom 23. Januar 1992 - BVerwG 4 NB 2.90 -).
  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 NB 1.89

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren zur Vorbereitung eines Verfahrens

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1992 - 4 B 70.91
    Die - von der Beschwerde offenbar auch nicht in Frage gestellte - Auffassung, daß die Kläger ihre Abwehrrechte allein durch den Bau ihres Hauses in Kenntnis der übrigen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht verwirkt haben, steht mit der Rechtsprechung des Senats in Einklang (vgl. Beschluß vom 9. Februar 1989 - BVerwG 4 NB 1.89 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 37; Beschluß vom 23. Januar 1992 - BVerwG 4 NB 2.90 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2014 - 10 S 249/14

    Klage wegen Lärm auf einem öffentlichen Bolzplatz

    Sie müssen aber jedenfalls wie Anlagen für sportliche Zwecke behandelt werden, die allgemein (§ 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO 1990) oder zumindest ausnahmsweise (§ 4 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO 1977; nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO 1990 ausnahmsweise sogar in einem reinen Wohngebiet) unter dem Vorbehalt des § 15 Abs. 1 BauNVO zulässig sind (vgl. hierzu näher BVerwG, Beschluss vom 03.03.1992 - 4 B 70.91 - Buchholz 406.12 § 3 BauNVO Nr. 8).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.2007 - 7 A 10789/07

    Anspruch auf Vorgehen gegen Benutzung eines Wendehammers als Bolzplatz

    Während der Kinderspiellärm in Wohngebieten hinzunehmen ist, handelt es sich nach anerkannter Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 1992, DÖV 1992, 709) bei Bolzplätzen um Anlagen mit einer stärkeren Einwirkung auf die Umgebung, die deshalb gegenüber Kinderspielplätzen einer eigenständigen Beurteilung unterliegen.
  • BVerwG, 25.01.2007 - 4 C 1.06

    Diplomatische Einrichtung; türkisches Konsulat; terroristische Anschläge; Gebot

    Nach der Rechtsprechung des Senats hängt das Maß der nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO gebotenen Rücksichtnahme von den besonderen Umständen des Einzelfalls ab (vgl. zusammenfassend Beschluss vom 3. März 1992 - BVerwG 4 B 70.91 - Buchholz 406.12 § 3 BauNVO Nr. 8 m.w.N.).
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